GRÜNER Redebeitrag in der Sondersitzung des Rates
22.02.2007 Bürgerentscheid Kaiserstraße Stellungnahme und Antrag der GRÜNEN Fraktion zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes Aachen Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Fraktion hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts und die ausführliche Begründung durchgearbeitet. Dabei haben wir uns von einer Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht beraten lassen. Die Ablehnung des Antrags der Gemeinde Titz durch das Verwaltungsgericht ist eindeutig. Die Begründung und hier vor allem das rechtmäßige Verhalten der Aufsichtsbehörde und das vom Gericht festgestellte rechtswidrige Handeln der Gemeinde ist eindeutig und zweifelsfrei nachzuvollziehen. Das Gericht bestätigt damit auch unsere Einschätzung vom Juni 2006, zu der unsere Fraktion damals eine eigene gutachterliche Stellungnahme eingeholt hatte. Aus diesem Grund plädieren wir dafür, die Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss zurückzuziehen und auf die Klage im Hauptverfahren zu verzichten. Die Auffassung des Bürgermeisters, die der Presse zu entnehmen war, das Verwaltungsgericht habe die Finanzsituation und den Nothaushalt in seiner Urteilsbegründung nicht berücksichtigt, teilen wir nicht. Unseres Erachtens hat das Gericht die finanzielle Situation der Gemeinde hinreichend gewürdigt. In der Darstellung der Fakten auf S.5 zweiter Abschnitt der Urteilsbegründung hat es die Argumentation der Gemeinde bezüglich der finanziellen Situation ausführlich und umfassend genannt. Damit bringt das Gericht zum Ausdruck, dass es seinen Beschluss in Kenntnis dieser Fakten getroffen hat. Die eigentliche Begründung für den Beschluss beginnt zwar erst auch Seite 6 römisch II. Gleichwohl zeigt die Darstellung der Fakten auf Seite 5, dass der finanzielle Aspekt gesehen wird. Entscheidend ist nach Auffassung der Kanzlei, die wir zu Rate gezogen haben, der letzte Abschnitt auf Seite 8 in dem es u.a. heißt: „Rat und Bürgermeister können nach erfolgreicher Durchführung eines Bürgerentscheids die Umsetzung des Bürgerentscheids auch nicht mit der Begründung verweigern, dessen Umsetzung verstoße (nunmehr) gegen geltendes Recht.“ Mit dieser Formulierung geht das Gericht sehr wohl auf die prekäre Haushaltssituation der Gemeinde ein. Im Übrigen hätte es auch genügt, wenn das Gericht nicht explizit darauf eingegangen wäre, denn entscheidend ist lediglich die Prüfung, ob die Verfügung des Antragsgegners, des Kreises Düren, rechtens ist. Die Rechtmäßigkeit wird zweifelsfrei dargestellt. Im Übrigen wird auch auf Seite 9 der Begründung deutlich, dass das Gericht die finanzielle Situation der Gemeinde durchaus im Blick hat. Es weist darauf hin, dass der Rat durchaus die Möglichkeit hatte, den Bürgerentscheid zu korrigieren, wenn seine Umsetzung aus seiner Sicht gegen geltendes Recht verstoße. Das Korrektiv sei aber nur ein erneuter Bürgerentscheid. Zitat aus dem Begründungstext des Gerichts: Die Gemeindeordnung NRW „räumt dem Rat die Möglichkeit ein, eine im Wege des Bürgerentscheids getroffene Entscheidung durch einen weiteren Bürgerentscheid abändern zu lassen. Von dieser Möglichkeit hat der Rat der Antragstellerin jedoch keinen Gebrauch gemacht.“ Damit bleibt der Bürgerentscheid rechtmäßig und ist sofort umzusetzen. Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Begründung des Gerichtsbeschlusses tragfähig ist und unsere Rechtsauffassung stützt. Wir stellen deshalb den folgenden Antrag: Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 25. Januar 2007 wird anerkannt. Die eingelegte Beschwerde wird zurückgezogen. Gleichzeitig wird die Klage in der Hauptsache zurückgenommen. Die Maßnahme Kaiserstraße wird umgehend umgesetzt. Und nun zum Verhalten des Bürgermeisters und der CDU Fraktion Wenn der Bürgermeister und die CDU Fraktion weiter auf der Beschwerde und der Hauptklage bestehen, weist das Vorgehen allmählich schon groteske Züge auf. Sollte die Beschwerde auf Aufschiebung der sofortigen Umsetzung vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg haben, wovon unsere Fraktion allerdings nicht ausgeht, dann steht noch das Hauptverfahren an. Wenn man dabei die Zeitschiene betrachtet ist mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes über die Beschwerde in 2 bis 3 Monaten zu rechnen. Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren sind erfahrungsgemäß 1 bis 2 Jahre anzusetzen. Das wäre dann frühestens April 2008, aber auch 2009 wäre möglich. Sollte das Hauptverfahren beim Verwaltungsgericht nicht im Sinne der CDU ausgehen, müsste sie vor dem Oberverwaltungsgericht erneut in der Hauptsache klagen. Das würde noch einmal ein bis zwei Jahre dauern. Auf der Prioritätenliste der CDU steht die Kaiserstraße aber für 2008. Welchen Sinn macht es nach all den bisherigen Verzögerungsmanövern, Prozess nun noch einmal bis 2009 oder noch später weiterzuführen? Wenn die CDU es Ernst meinte mit ihrer Prioritätenliste, müsste Sie in 2008 mit den Baumaßnahmen in der Kaiserstraße beginnen. Dann wäre der Prozess allerdings sinnlos. Wenn Sie Herr Bürgermeister und die CDU Fraktion aber weiter prozessieren, zeigen Sie damit, dass Ihnen selbst an einer Umsetzung wenigstens in 2008 gar nichts liegt und dass sie ganz bewusst die Baumaßnahme auf diese Weise noch weiter hinausschieben wollen. Das ist ein Affront gegen die Bürger und den Bürgerentscheid. Ich bitte Sie, meine Dame und meine Herren von der CDU Fraktion und Sie, Herr Bürgermeister, noch einmal zu überlegen, ob Sie das wirklich wollen. |

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