Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle
| Mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP entschieden Mit der Zustimmung der GRÜNEN zur Wiederbesetzung der Beigeordnetenstelle, die durch die Wahl von Bürgermeister Frantzen freigeworden ist, folgen sie ihrer bisherigen Linie; hatten sie schon der Besetzung dieser Stelle im Jahre 2008 zugestimmt. Der Fraktionsvorsitzende, Dierk Simons, erläutere noch einmal, dass es sinnvoll sei, in der Leitungsebene des Rathauses und auch in der Frage der Stellvertretung des Bürgermeisters einen Wahlbeamten und damit einen Beamten auf Zeit einzusetzen. Eine Beamtung auf Zeit und nicht auf Lebenszeit könne so dazu führen, dass der Stelleninhaber / die Stelleninhaberin mit besonderer Motivation arbeitet, um die Wiederwahl zu erreichen. Zudem unterstützen die GRÜNEN die Ansicht des Bürgermeisters, diese Stelle für einen Juristen auszuschreiben, der neben den anderen Leitungsfunktionen in seinem Bereich die Rechtsamtaufgaben der Gemeinde Titz wahrnimmt und den berechtigten Anspruch der Bürger auf stets rechtmäßiges Handeln der Verwaltung gewährleistet. Die GRÜNEN wiesen noch einmal darauf hin, dass die Stelle der/ des Beigeordneten nicht etwa zusätzlich zum Stellenplan, sozusagen obendrauf gesetzt wird; die Stelle ist vielmehr eingerichtet innerhalb des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Stellenplans der Gemeinde. Zudem sei der Stellenplan der Gemeinde ausgesprochen schlank aufgestellt und liege unter dem Landesdurchschnitt, auch das Gemeindeprüfungsamt und ein externer Gutachter habe dies bestätigt. Außerdem wies er noch einmal darauf hin, dass ein Beigeordneter in einer Gemeinde der Größenordnung Titz (8800 Einwohner) nach den kommunalen Vorgaben entsprechend nur nach der Besoldungsgruppe A 13 besoldet werde. Der Begriff des Beigeordneten werde oft mit den entsprechend hoch bezahlten Beigeordneten in den Großstädten und Städten gleich gesetzt. Dadurch entstehe fälschlicher Weise der Eindruck einer zu hohen Besoldung, was in der Gemeinde Titz ausdrücklich nicht der Fall sei. |

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