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Grüne Titz 
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Windkraftzonen - Planungsprozess geht weiter


Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sondersitzung vom 15. Juli 2010 die erneute Offenlegung der Planung für zwei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mehrheitlich beschlossen.

Auf Grund des Kompromissantrags von CDU, SPD und GRÜNEN hatte der Rat der Gemeinde Titz in seiner Sitzung vom 5.Mai 2010 die 12. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Windkraftanlagen von drei Konzentrationszonen auf zwei begrenzt ( Rödingen und Jackerath). Die Anzahl der dort zu errichtenden Anlagen wurde ebenfalls auf jeweils 10 begrenzt.

Daraufhin hat die Gemeindeverwaltung den Flächennutzungsplanentwurf überarbeitet und zusätzlich    Bebauungsplanentwürfe vorgelegt, welche die Standorte der einzelnen Windenergieanlagen genau festlegen. Diese Planungen wurden nun mit den Stimmen von CDU, SPD und GRÜNEN zur Offenlegung im Amtsblatt der Gemeinde Titz beschlossen.

Vorgabe war ein Abstand zur nächstgelegenen geschlossenen Ortslage von mindestens 1200 m und eine Anlagenhöhe von maximal 149 m. Erreicht wurde nach einigen Korrekturen für Rödingen ein Abstand von 1316 m zur geschlossenen Ortslage, bezogen auf die nächststehende Windenergieanlage. Die weiteren Anlagen haben im Bezug zu Rödingen 1450 m und mehr Abstand.   

Die Abstände der Windräder in der Konzentrationszone Titz Nord ( Jackerath ) betragen mindestens 1440 m zur Ortslage Jackerath; in Richtung Titz ist der Abstand von zwei Windrädern dieser Konzentrationszone 1208 m* und 1232 m. Die übrigen Anlagen liegen 1400 m und weiter entfernt.

* Der Abstand von 1208 m bezieht sich auf ein isoliertes Gebäude innerhalb der geschlossenen Ortschaft von Titz; zum zweiten nächstgelegenen Gebäude wird ein Abstand von annähernd 1.300 m eingehalten.

Vorhaltungen von Windkraftgegnern aus Rödingen in der Einwohnerfragestunde innerhalb der Ratsitzung vom 15.07.2010, denen die Abstände nicht weit genug waren, hielt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Dierk Simons, entgegen, dass man mit dem jetzt vorliegenden Kompromissvorschlag die Bedenken der Bürger sehr ernst genommen habe. Er wies noch einmal darauf hin, dass selbst die Ursprungsplanung, die für Rödingen einen Abstand von knapp 1000 m und 11 Windräder vorsah sowie die damals geplante Konzentrationszone mit drei Windrädern bei Spiel, die ja nun nicht mehr zur Ausführung komme, alle Maßnahmen zum Schutze der Anwohner beachtet hatte und den gesetzlichen Vorgaben entsprach.

Die jetzt vorliegende Planung mit der Beschränkung auf zwei Konzentrationszonen und der nunmehr erreichte Abstand von mindestens 1300 m zur geschlossenen Ortslage Rödingen, so Simons, berücksichtige die Bedenken der Bürger. Die vorliegende Planung sei sachlich und fachlich richtig.



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