Grafikelement: Rahmen für den Seitentitel
Grüne Titz 
Grafikelement: Rahmen für den Seitentitel
Bild: Logo von B/90 Die Grünen

Resolution: Für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung ohne Stichtag!

Antrag der GRÜNEN zur Kreistagssitzung am 13.12.2011

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Kreises Düren spricht sich gemeinsam mit den beiden großen Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas sowie ProAsyl und vielen anderen Organisationen und Initiativen für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung ohne Stichtag aus.
Die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung müssen so gestaltet werden, dass sie der wirtschaftlichen Gesamtsituation Rechnung tragen.
Es muss eine gesetzliche Härtefallklausel für alte, kranke, traumatisierte und arbeitsunfähige Menschen geben, die die Anforderungen der Lebensunterhaltssicherung auf absehbare Zeit nicht werden erfüllen können.


Begründung:

Die im Sommer 2007 vom Bundestag beschlossene Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge sollte die sogenannten "Kettenduldungen" abschaffen und den AusländerInnen, die seit vielen Jahren bei uns leben, eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland geben. Am 31.12. 2009 wurde die Bleiberechtsregelung durch einen Beschluss der Innenministerkonferenz um weitere zwei Jahre verlängert. Ca. 20.000 Menschen in NRW haben von diesen Regelung profitiert und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Am 31.12.2011 endet die Geltungsdauer der überwiegend auf Probe erteilten Aufenthaltserlaubnisse. Bis dahin müssen die Bleibeberechtigten nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend selbstständig - einige sogar vollständig - sichern können. Gelingt dieser Nachweis nicht, droht einigen von ihnen der Rückfall in die Duldung.

Darüber hinaus leben schon wieder ca. 15.000 Geduldete länger als 6 Jahre in NRW, sie haben keine Chance über die gesetzliche Bleiberechtsregelung eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, egal wie gut sie integriert sind und wie viel sie verdienen, sie haben den Stichtag verpasst.

Der neu geschaffene § 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende kann dieses Problem allein nicht lösen. Denn auch von den Eltern der Jugendlichen wird eine vollständige Lebensunterhaltssicherung gefordert, die Eltern der Heranwachsenden sind nicht begünstigt.

Auch die politisch Verantwortlichen erkennen mehr und mehr den Bedarf für eine fortlaufende Bleiberechtsregelung an. So vereinbarten die Koalitionsfraktionen in NRW 2010 in ihrem Koalitionsvertrag, sich im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz für eine wirksame gesetzliche Bleiberechtsregelung ohne Stichtag und Sippenhaftung einzusetzen. Die CDU-FDP geführte Landesregierung in Schleswig Holstein spricht sich aktuell ebenfalls für eine Änderung des Aufenthaltsrechtes für nachhaltig in Deutschland integrierte Ausländerinnen und Ausländer aus.

Nicht zuletzt dürfen auch die Ausländerbehörden bis zum Ende des Jahres nicht im Ungewissen gelassen werden. Eine Abschiebung der verbleibenden Geduldeten wird weder aus rechtlichen noch aus humanitären Gründen möglich sein. Es muss deshalb nun endlich eine Lösung gefunden werden, die der ursprünglichen Absicht der Bleiberechtsregelung gerecht wird und die auch den vielen langjährig hier lebenden Flüchtlingen, die von der bisherigen Regelung nicht erfasst wurden, endlich eine sichere Perspektive bietet.