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Grüne Titz 
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Titz



Grüne Titz bei der Anti-Atom-Demo in Berlin

Die GRÜNEN Titz, vertreten durch Christian Waldrich und Dierk Simons, waren zusammen mit vielen anderen GRÜNEN Ortsverbänden aus der ganzen Republik am 5. September bei der Anti-Atom-Demo in Berlin.

Um einen Eindruck vom Geschehen dort zu bekommen, haben wir hier einen kleinen Film von der Demo eingestellt, der von der TAZ (Tageszeitung) erstellt worden ist.

Viel Freude beim Anschauen.


GRÜNE fordern Senkung der Grundsteuer für Titz

16.05.2008

Bei den Haushaltsberatungen 2008 forderte die GRÜNE Ratsfraktion in Titz die Senkung der Grundsteuer. Sie konnte sich damit gegen die CDU Mehrheitsfraktion nicht durchsetzen. Auch von SPD und FDP wurde sie dabei nicht unterstützt. Dazu Fraktionsvorsitzender Dierk Simons in seiner Haushaltsrede:

In den Haushaltsberatungen haben wir dem von der Verwaltung vorgelegten Zahlenwerk im Wesentlichen folgen können. An einzelnen aber für unsere Fraktion wichtigen Stellen haben wir allerdings Veränderungsanträge gestellt.

Dort ist zunächst die Senkung der Grundsteuer A und B um einen Betrag von 60.000 € zu nennen. Wir halten dies trotz der geringen finanziellen Spielräume, die wir haben, für notwendig und möglich. Zudem haben wir als Ausgleich auf mögliche Einsparungen im Bereiche des Bauhofes hingewiesen.

Einer Erhöhung der Grundsteuer im Jahre 2003 und die Beibehaltung des erhöhten Betrages im Jahre 2004 zur Verringerung der damaligen defizitären Lage im Haushaltssicherungskonzept haben wir aus sachlicher Notwendigkeit und wegen der drohenden Nichtgenehmigung des Haushaltes durch die Aufsichtsbehörde zusammen mit der CDU zugestimmt.

Im Jahre 2005 wurde vom Bürgermeister allerdings eine weitere Erhöhung um 60.000 € im Haushaltsentwurf vorgeschlagen und mit den Stimmen der CDU durchgesetzt. Wir haben diese erneute Erhöhung damals abgelehnt. Zum einen hielten wir die Belastungsgrenze für die Bürger für erreicht, zum anderen waren wir mit der Begründung nicht einverstanden,   mit der sie vom Bürgermeister verknüpft wurde. Da der Bürgerentscheid dazu geführt habe, dass in Höllen nun keine neuen Bürgersteige im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung entstehen, stünden umfängliche Reparaturen an. Die Sicherheit der Allgemeinheit sei gefährdet.

Dieses Argument ließen wir nicht durchgehen. Uns sah das mehr nach einer Retourkutsche aus. Ihr habt die Wohnumfeldverbesserung nicht gewollt, nun sollt ihr sehen, was euch das kostet – und zwar die Allgemeinheit der Titzer Bürger. Wir hielten die veranschlagten 60.000 € für völlig überzogen. Leichte Reparaturen an der ein oder anderen Stelle seien sicher nötig, rechtfertigen aber nicht diese Summe. Aus dem gleichen Grund, aus dem wir die Erhöhung der Grundsteuer nicht zustimmten, lehnten wir damals auch die Erhöhung der Haushaltsposition für die laufende Unterhaltung der Straßen Wege und Plätze um 60.000 € ab. In den Folgejahren 2006 und 2007 blieb es beim gleichen hohen Grundsteuersatz. Unsere Forderung nach entsprechender Reduzierung wurde jedes Mal von der CDU und dem Bürgermeister abgelehnt. Auch in diesem Jahr konnten wir uns mit einer Verringerung der Grundsteuer um 60.000 € nicht durchsetzen. Übrigens geschehen ist an den Bürgersteigen an der Kaiserstraße in Höllen bisher nichts.


Kaiserstraße in Höllen Thema bei den Haushaltsberatungen 2008



In der Hauptausschusssitzung und in der Ratssitzung vom 15.05.2008 war die Kaiserstraße, die auf der Grundlage des Bürgerentscheids erneuert werden soll, erneut Thema. Die CDU Fraktion hatte den Antrag gestellt, Planungskosten für die Kaiserstraße einzustellen. Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, die schon in den vergangenen Jahren vergeblich ersucht hatten, die Ausbaukosten für die Kaiserstraße in den Haushalten zu verankern, stellte bei den Haushaltsberatungen 2008 , die diesmal erst im Mai angesetzt waren, einen Alternativantrag. Dazu nun ein Zitat aus der Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden Dierk Simons:

„Eine zweite Änderung am Haushaltsentwurf betrifft die Planungskosten für die Baumaßnahme Kaiserstraße. Die CDU hat dazu einen entsprechenden Antrag gestellt. Wie wir meinen viel zu spät, aber spät ist besser als gar nicht. Sie belässt es allerdings bei den Planungskosten.

Unsere Fraktion hat deshalb zur Kaiserstraße folgenden weitergehenden Antrag gestellt:

Das Maßnahme Kaiserstraße ist im Sinne des Bürgerentscheids für 2008 in den Haushalt aufzunehmen. Es sind deshalb zunächst 30.000 € Planungskosten   anzusetzen. Die weiteren Baukosten sind für den Haushalt 2009 vorzusehen.

Wegen der späten Haushaltsberatungen in diesem Jahr und der erst für Juni/ Juli zu erwartenden Genehmigung des Haushaltes durch den Kreis erscheint es realistisch, für dieses Jahr nur die Planungskosten in den Haushalt einzustellen. Unter Berücksichtigung der ca. viermonatigen Planungszeit und der anschließenden notwendigen Beratungen in Ausschuss und Rat ist die Auftragsvergabe und der Baubeginn nicht vor Anfang 2009 realistisch.

Diesem Antrag schloss sich die CDU im Haupt- und Finanzausschuss nicht an. Wie wir meinen, eine Halbherzigkeit, die darauf hindeutet, dass eine umgehende und zügige Umsetzung des Bürgerentscheids mit Sicherheit nicht zu erwarten ist.“
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Antrag: Reduzierung der klimaschädlichen CO2-Emissionen in der Gemeinde Titz

Für die   Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen, Umwelt und Wirtschaftsförderung am 18.04.2007   hat die GRÜNE Ratsfraktion einen Antrag zur Reduzierung der klimaschädlichen CO2-Emissionen in der Gemeinde Titz gestellt, der im Folgenden im Wortlaut aufgeführt ist.




Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
             Fraktion
Im Rat der Gemeinde Titz
Titz, 29.03.2007



An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Bauen, Planen, Umwelt
und Wirtschaftsförderung

Nachrichtlich:
Herrn Bürgermeister   Nüßer



Sehr geehrter Herr Holzportz,

Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen, Umwelt und Wirtschaftsförderung bitte ich um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Reduzierung der klimaschädlichen CO2-Emissionen in der Gemeinde Titz

Erläuterung:

Der Klimareport der Vereinten Nationen (sog. IPCC-Report) hat den menschgemachten Klimawandel als wissenschaftlich unbestreitbar dargelegt. Die Reduzierung der klimaschädlichen CO2-Emissionen liegt im Verantwortungsbereich eines jeden Einzelnen, auch der Städte und Gemeinden.

Zur Beratung stellen wir den folgenden Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss gibt folgende Beschlussempfehlung an den Rat:

Der Rat der   Gemeinde Titz beschließt   im Einzelnen folgende Maßnahmen und mittel- bzw. langfristige Zielsetzungen:


1. Die Verwaltung und die gemeindlichen Einrichtungen (Schulen, Kindertagesstätte) nutzen Schaltleisten um den nicht notwendigen Standby-Betrieb von Geräten weitestgehend auszuschließen. Die Leisten sind zudem bedienerfreundlich anzubringen.

2. In den PC-Räumen der Schulen wird, soweit nicht vorhanden, ein zentraler Notaus-Taster installiert, der nach der Benutzung dazu dient, alle PCs vom Netz zu nehmen, um Standby-Verluste zu vermeiden. Es sollte überprüft werden, inwieweit es möglich ist, Server zumindest in den Ferien abzuschalten.

3. Die Gemeinde Titz informiert die Bürgerinnen und Bürger, welche Möglichkeiten zum Klimaschutz bestehen. Hierzu wird das Informationsangebot der   Internetseiten der Gemeinde Titz erweitert. Die Verwaltung informiert dort auch über das Projekt „Pendlernetz“ des Landes NRW.

4. In der Beschaffungsverwaltung werden soweit möglich Produkte aus recyceltem Material und schadstoffreduzierter Produktion eingekauft. Bei Elektrogeräten werden nur noch Geräte der Energieeffizienzklasse A+(+) erworben.

5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in wieweit die von der Energie Agentur NRW angebotene sog. „E-fit“ Woche genutzt werden sollte. Im Zuge dieser Maßnahme werden in jedem Fachbereich und/oder Gebäude Energiebeauftragte benannt, die Ansprechpartner für Kollegen sind und die Umsetzung der erarbeiteten Einsparmaßnahmen begleiten. Auch die Schulen und der Gemeindekindergarten könnten in diese Maßnahme mit einbezogen werden. Die Kindergärten der freien Träger könnten ebenfalls eingeladen werden, sich zu beteiligen.

6. Die Verwaltung achtet bei der Erstellung von Bauleitplänen stets darauf, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und Höhe von Gebäuden „solartauglich“ sind. Bei den Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sollen stets Ausführungen über die Solartauglichkeit der Festsetzungen erfolgen.


7. Die Nutzung der Dächer der öffentlichen Gebäude für Solarthermie und Photovoltaik wird dadurch verbessert, dass die Verwaltung eine öffentlich einsehbare Liste über alle Dächer der gemeindlichen Gebäude, die sich für Photovoltaik-Anlagen eignen, erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Der Rat begrüßt die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Dächern durch die Kommune sowie im Wege des Contractings mit Dritten.


8. Im Jahr 2001 wurde von der Firma K&L Ingenieurgesellschaft für Energiewirtschaft für die Gebäude der Gemeinde Titz ein Energiemanagement- und Controllingsystem sowie ein Realisierungskonzept vorgelegt. Die kurzfristig möglichen und nötigen Maßnahmen wurden damals umgesetzt. Die mittel- und langfristigen Maßnahmen wurden im Einvernehmen mit dem Rat zum damaligen Zeitpunkt noch nicht zeitlich projektiert. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Gutachten dargestellten mittel- und langfristigen Verbesserungspotentiale darzustellen. Die Verwaltung stellt auch dar, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung möglich sind und ob Finanzierungen von Maßnahmen durch das Bundesprogramm zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude bezuschusst werden können. Sie stellt zusätzlich dar, wo Sanierungsmaßnahmen mittelfristig betriebswirtschaftlich sind und daher nach dem neuen kommunalen Finanzmanagement wegen ihrer Wirtschaftlichkeit (geringerer Energieverbrauch) durch die Aufnahme von Krediten (aus dem KfW-Kommunalkreditprogramm) finanzierbar sind.

Mit freundlichen Grüßen



          Simons
Fraktionsvorsitzender

Dazu hat der Rat der Gemeinde Titz am 26.04.2007 den folgenden einstimmige Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, festzustellen, welche der im Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN aufgelisteten Punkte schon umgesetzt sind und ob eine praktikable, effiziente, kostengünstige Umsetzung der übrigen Punkte möglich ist.


Ortsverband der GRÜNEN Titz tritt Bündnis gegen Rechts bei.

In ihrer Mitgliederversammlung am 27.03.2007 beschlossen die GRÜNEN im Ortsverband Titz dem "Bündnis gegen Rechts" beizutreten.

Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von Einzelpersonen und unterschiedlichen Gruppen aus dem gesellschaftlichen, politischen und kirchlichen Raum. Es will rechtextremistischen Einstellungen sowie den Bestrebungen der NPD und rechterOrganisationen, im Kreis Düren Fuß zu fassen, entgegenwirken. An der Gründungsversammlung Ende Januar in Düren nahmen rund 700 Dürener Bürgerinnen und Bürger teil, die den folgenden Text als Arbeitsgrundlage abstimmten:

Gemeinsam gegen Rechts - Bunt statt Braun

Für ein friedliches Zusammenleben – Für Stärkung der Zivilgesellschaft

Ein demokratisches und friedliches Zusammenleben auch von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion basiert auf unveräußerlichen Grundwerten, die mit rassistischen und nationalistischen Anschauungen unvereinbar sind.

• Wir haben in der Vergangenheit bereits bei verschiedenen Gelegenheiten unseren gemeinsamen Einsatz für Demokratie und gegen rechtes Gedankengut und Rechtsextremismus mit vielen Bürgerinnen und Bürgern deutlich gemacht und damit zum Ausdruck gebracht, dass bei uns kein Platz für alte und neue Nazis ist.

• Entscheidend ist nach unserer Überzeugung, den Kampf gegen rechtes Gedankengut und den Rechtsextremismus nicht immer nur von Fall zu Fall zu führen. Langer Atem und Nachhaltigkeit sind geboten von Politik und Parteien aber auch der von zivilgesellschaftlichen Akteuren.

• Wie notwendig dieses Engagement ist, zeigt sich in zunehmenden neonazistischen Aktivitäten und Aufmärschen auch in Stadt und Kreis Düren sowie den erschreckenden Wahlergebnissen rechtsextremistischer Parteien in benachbarten Städten und Gemeinden und anderswo.

• Die Ursachen für Rassismus und Rechtsextremismus sind vielfältig. Zu den Ursachen gehören auch die zunehmende soziale Ungleichheit und eine repressive Ausländergesetzgebung.

• Dringend erforderlich ist die Überzeugungsarbeit insbesondere bei den Menschen, die durch Argumente und Aufklärung ansprechbar sind. Bei Jugendlichen ist es uns besonders wichtig, präventiv zu handeln, um sie widerstandsfähig zu machen gegen rechtsradikales Gedankengut und sie zu ermutigen, sich für ein solidarisches Zusammenleben einzusetzen.

• Wir wollen mit dazu beitragen, ein Klima zu schaffen, in dem für Rassismus, Nationalismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Revanchismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung kein Platz ist. Hass und Gewalt in jeglicher Form setzen wir unsere solidarische Kraft entgegen.

Darum schließen wir uns zu einem dauerhaften Bündnis „Gemeinsam gegen Rechts“ zusammen. Wir verbinden Menschen und demokratische Organisationen quer durch alle Bevölkerungsschichten. Wir sehen dies als Beitrag zur Förderung einer demokratischen Kultur und zur Stärkung der Zivilgesellschaft im Kreis Düren.

Die Mitglieder des Bündnisses „Gemeinsam gegen Rechts“ zeigen Zivilcourage und wollen allen Bürgerinnen und Bürgern Mut machen, sich aktiv gegen rechte Gesinnung und Gedankengut zu stellen. Dies geschieht u.a. durch regelmäßige Information der breiten Öffentlichkeit in Veranstaltungen und mit Aktionen aller Art. Die Auseinandersetzung mit und der Widerstand gegen Rechtsextremismus und Rassismus sehen wir auch als eine dauerhafte gesellschaftspolitische Aufgabe der Kommunen in der Region. Dieses Verständnis kommunaler Verantwortung fordern wir ein und in diesem Sinne arbeiten wir mit den kommunalen Verantwortungsträger/innen zusammen.


Oberverwaltungsgericht Münster gibt Beschwerde der CDU Fraktion und des Bürgermeisters in Sachen Kaiserstraße statt.


18.04.2007

Die GRÜNEN hatten ebenso wie die beiden anderen Oppositionsparteien die Mehrheitsfraktion aufgefordert, dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Aachen zur sofortigen Umsetzung des Bürgerentscheids Höllen Kaiserstraße zu folgen. Die GRÜNE Fraktion stützte sich dabei neben der Begründung des Verwaltungsgerichtes auf die Inanspruchnahme ergänzender eigener juristischer Beratung. CDU und Bürgermeister entschieden sich für den Beschwerdeweg.

Im Gegensatz zum Verwaltungsgericht Aachen, das den Antrag der Gemeinde Titz auf aufschiebende Wirkung der der Umsetzung der Maßnahme Kaiserstraße abgelehnt hatte, gibt das Oberverwaltungsgericht Münster der Beschwerde der Mehrheitsfraktion und des Bürgermeisters recht. Damit ist die sofortige Umsetzung des Bürgerentscheids, die der Kreis Düren angeordnet hatte, im Eilverfahren durch das Gericht aufgehoben worden.

Das Oberverwaltungsgericht verweist darauf, dass zur Findung des endgültigen Urteils nun das Hauptverfahren beim Verwaltungsgericht Aachen geführt werden muss.

Die schriftliche Begründung des Oberverwaltungsgerichts liegt der GRÜNEN Fraktion noch nicht vor.


Titzer Grüne bei der Anti - Atom - Demo in Berlin

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19.09.2010

Die Demo ist vorbei. Fast 24 anstrengende Stunden ununterbrochen. Abfahrt 3 Uhr nachts, Sonderzug ab Köln. Demo in Berlin mit Umzingelung des Regierungsviertels.
18.30 Uhr Abfahrt ab Berlin. 2Uhr nachts wieder müde in Titz.

Es war ein guter und aufregender Tag für die Titzer Teilnehmer an der Demo. Zusammen mit 100.000 Teilnehmern demonstrierten wir in einem endlos langen Demonstrationszug und mit einer Umzingelung des Regierungsviertels gegen die Atom-Politik der schwarz-gelben Bundesregierung.

Dass der Protest gegen die Kernkraftwerke in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist, spürten wir schon bei der Auftaktveranstaltung vor dem Berliner Hauptbahnhof. Verschiedene Umweltgruppen, Anti-AKW-Gruppen, Verbände und Parteien (GRÜNE, SPD, Linke), Bürgerinnen und Bürger, die spontan gekommen waren.

Auffällig war - und das hat uns besonders gefreut -   der Protest war generationsübergreifend. Neben   Teilnehmern, die von ihrem Alter her schon an vielen AKW-Demonstrationen hätten beteiligt sein können, sah man junge Familien mit Kindern, viele junge Leute und Jugendliche mit originellen Plakaten und Sprüchen.

Die GRÜNEN aus der ganzen Republik waren ausgesprochen zahlreich vertreten und an ihren grünen Fahnen und T-Shirts und zu erkennen.

Wenn Sie einen weiteren Eindruck von dem Tag in Berlin bekommen wollen, klicken Sie oben Kanal GRÜN an.


Prioritätenliste 2007 wegen Nichtberücksichtigung Kaiserstraße von den GRÜNEN abgelehnt


In der Ratssitzung vom 26.04.2007 wurde die Prioritätenliste für die Kanalisierungen im Jahr 2007 beraten. Neben einigen Planungsvergaben ging es vor allem um die Kanalisierung der Amelner Straße in Titz. Da diese Liste die Kaiserstraße in Höllen nicht enthält, wurde sie von den GRÜNEN abgelehnt.

Der Fraktionsvorsitzende Dierk Simons gab dazu folgende Erklärung ab:

„Wir beantragen getrennte Abstimmung über die rentierlichen und sonstigen Investitionen der Prioritätenliste 2007.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Vollzugs der Maßnahme Kaiserstraße wiederhergestellt und damit die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben.

Wir bedauern diesen Beschluss, respektieren ihn jedoch selbstverständlich.

Mit dieser Entscheidung des OVG ist aber lediglich die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch den Landrat des Kreises Düren aufgehoben. Über die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Kreises Düren muss   im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen verhandelt werden. Nach dem uns bekannten Verfahrensstand hat der Landrat seine Anordnung bisher nicht zurückgezogen.

Unsere Fraktion ist auch nach externer Rechtsberatung durch ein Anwaltsbüro der Ansicht, dass die Anordnung des Landrats im Hauptverfahren durchaus Bestand haben könnte.

Aus diesem Grunde stimmen wir der Prioritätenliste für die rentierlichen Maßnahmen für das Jahr 2007, in der die Kaiserstraße nicht enthalten ist, nicht zu.“

Auch SPD und FDP stimmten nicht zu, so dass die Kanalisierungsmaßnahmen für das Jahr 2007 mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion CDU und der Stimme des Bürgermeisters beschlossen wurden.


Sondersitzung des Rates vom 22.02.2007

Bürgermeister und CDU Fraktion lehnen weiter sofortige Umsetzung des Bürgerentscheids Kaiserstraße ab.

Mit Datum vom 25 Januar 2007 hat das Verwaltungsgericht Aachen den Antrag der Gemeinde Titz auf aufschiebende Wirkung abgelehnt. Das Gericht folgte in allen Punkten der rechtlichen Auffassung des Kreises.

Es stellte fest, dass die Anordnung des Kreises auf sofortige Umsetzung des Bürgerentscheids rechtmäßig ist. Dagegen ist das Gericht der Auffassung, dass die von der CDU - Mehrheit und dem Bürgermeister gefassten Ratsbeschlüsse rechtswidrig gefasst wurden.

Die Auffassung des Gerichtes kam für die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN nicht unerwartet. In einer eigenen gutachterlichen juristischen Stellungnahme eines Anwaltsbüros hatte sie die Rechtmäßigkeit der sofortigen Durchführung überprüfen lassen und statt einer Klage auf sofortiger Umsetzung bestanden.

Trotz eindeutiger Begründung des Verwaltungsgerichts und ohne realistische Aussichten auf einen Erfolg der Klage legen der Bürgermeister und   CDU Fraktion Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.   

Der gemeinsame Antrag von GRÜNEN, SPD und FDP, die Beschwerde und auch die Klage im Hauptverfahren zurückzuziehen, wurde in der eigens einberufenen Sondersitzung abgelehnt. Einer der drei CDU Ratsherren aus Rödingen stimmte allerdings für den Antrag der Oppositionsparteien.
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GRÜNER Redebeitrag in der Sondersitzung des Rates


22.02.2007

Bürgerentscheid Kaiserstraße

Stellungnahme und Antrag der GRÜNEN Fraktion zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes Aachen



Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Fraktion hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts und die ausführliche Begründung durchgearbeitet. Dabei haben wir uns von einer Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht beraten lassen.

Die Ablehnung des Antrags der Gemeinde Titz   durch das Verwaltungsgericht ist eindeutig. Die Begründung und hier vor allem das rechtmäßige Verhalten der Aufsichtsbehörde und das vom Gericht festgestellte rechtswidrige Handeln der Gemeinde ist eindeutig und zweifelsfrei nachzuvollziehen. Das Gericht bestätigt damit auch unsere Einschätzung vom Juni 2006, zu der unsere Fraktion damals eine eigene gutachterliche Stellungnahme eingeholt hatte.

Aus diesem Grund plädieren wir dafür, die Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss zurückzuziehen und auf die Klage im Hauptverfahren zu verzichten.

Die Auffassung des Bürgermeisters, die der Presse zu entnehmen war, das Verwaltungsgericht habe die Finanzsituation und den Nothaushalt in seiner Urteilsbegründung nicht berücksichtigt, teilen wir nicht.

Unseres Erachtens hat das Gericht die finanzielle Situation der Gemeinde hinreichend gewürdigt. In der Darstellung der Fakten auf S.5 zweiter Abschnitt der Urteilsbegründung hat es die Argumentation der Gemeinde bezüglich der finanziellen Situation ausführlich und umfassend genannt. Damit bringt das Gericht zum Ausdruck, dass es seinen Beschluss in Kenntnis dieser Fakten getroffen hat. Die eigentliche Begründung für den Beschluss beginnt zwar erst auch Seite 6 römisch II. Gleichwohl zeigt die Darstellung der Fakten auf Seite 5, dass der finanzielle Aspekt gesehen wird.

Entscheidend ist nach Auffassung der Kanzlei, die wir zu Rate gezogen haben, der letzte Abschnitt auf Seite 8 in dem es u.a. heißt: „Rat und Bürgermeister können nach erfolgreicher Durchführung eines Bürgerentscheids die Umsetzung des Bürgerentscheids auch nicht mit der Begründung verweigern, dessen Umsetzung verstoße (nunmehr) gegen geltendes Recht.“ Mit dieser Formulierung geht das Gericht sehr wohl auf die prekäre Haushaltssituation der Gemeinde ein.

Im Übrigen hätte es auch genügt, wenn das Gericht nicht explizit darauf eingegangen wäre, denn entscheidend ist lediglich die Prüfung, ob die Verfügung des Antragsgegners, des Kreises Düren, rechtens ist. Die Rechtmäßigkeit wird zweifelsfrei dargestellt.

Im Übrigen wird auch auf Seite 9 der Begründung deutlich, dass das Gericht die finanzielle Situation der Gemeinde durchaus im Blick hat. Es weist darauf hin, dass der Rat durchaus die Möglichkeit hatte, den Bürgerentscheid zu korrigieren, wenn seine Umsetzung aus seiner Sicht gegen geltendes Recht verstoße. Das Korrektiv sei aber nur ein erneuter Bürgerentscheid.


Zitat aus dem Begründungstext des Gerichts:

Die Gemeindeordnung NRW „räumt dem Rat die Möglichkeit ein, eine im Wege des Bürgerentscheids getroffene Entscheidung durch einen weiteren Bürgerentscheid abändern zu lassen. Von dieser Möglichkeit hat der Rat der Antragstellerin jedoch keinen Gebrauch gemacht.“

Damit bleibt der Bürgerentscheid rechtmäßig und ist sofort umzusetzen.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Begründung des Gerichtsbeschlusses tragfähig ist und unsere Rechtsauffassung stützt.

Wir stellen deshalb den folgenden Antrag:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 25. Januar 2007 wird anerkannt. Die eingelegte Beschwerde wird zurückgezogen. Gleichzeitig wird die Klage in der Hauptsache zurückgenommen. Die Maßnahme Kaiserstraße wird umgehend umgesetzt.


Und nun zum Verhalten des Bürgermeisters und der CDU Fraktion

Wenn der Bürgermeister und die CDU Fraktion weiter auf der Beschwerde und der Hauptklage bestehen, weist das Vorgehen allmählich schon groteske Züge auf.

Sollte die Beschwerde auf Aufschiebung der sofortigen Umsetzung vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg haben, wovon unsere Fraktion allerdings nicht ausgeht, dann steht   noch das Hauptverfahren an.

Wenn man dabei die Zeitschiene betrachtet ist mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes über die Beschwerde in 2 bis 3 Monaten zu rechnen. Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren sind erfahrungsgemäß 1 bis 2 Jahre anzusetzen. Das wäre dann frühestens April 2008, aber auch 2009 wäre möglich. Sollte das Hauptverfahren beim Verwaltungsgericht nicht im Sinne der CDU ausgehen, müsste sie vor dem Oberverwaltungsgericht erneut in der Hauptsache klagen. Das würde noch einmal ein bis zwei Jahre dauern.

Auf der Prioritätenliste der CDU steht die Kaiserstraße aber für 2008. Welchen Sinn macht es nach all den bisherigen Verzögerungsmanövern,   Prozess nun noch einmal bis 2009 oder noch später weiterzuführen?

Wenn die CDU es Ernst meinte mit ihrer Prioritätenliste, müsste Sie in 2008 mit den Baumaßnahmen in der Kaiserstraße beginnen. Dann wäre der Prozess allerdings sinnlos.

Wenn Sie Herr Bürgermeister und die CDU Fraktion aber weiter prozessieren, zeigen Sie damit, dass Ihnen selbst an einer Umsetzung wenigstens in 2008 gar nichts liegt und dass sie ganz bewusst die Baumaßnahme auf diese Weise noch weiter hinausschieben wollen. Das ist ein Affront gegen die Bürger und den Bürgerentscheid.

Ich bitte Sie, meine Dame und meine Herren von der CDU Fraktion und Sie, Herr Bürgermeister, noch einmal zu überlegen, ob Sie das wirklich wollen.



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