Resolution zur Finanzsituation der Gemeinden
| Haushaltssituation der Gemeinden Resolution des Rates der Gemeinde Titz Auszug aus dem Protokoll der Ratssitzung 13.12.2007: „Nach eingehender Diskussion, in der die Eckpunkte der Sitzungsvorlage von den Ratsfraktionen nochmals vorgetragen wurden und in denen alle Redner ihr Unverständnis über die Vernachlässigung des gemeindlichen Finanzbedarfes bekunden, beschließt der Rat der Gemeinde Titz einstimmig, folgende Resolution zu fassen. In den Text sind die Änderungswünsche seitens der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN aufgenommen (Passage ist unterstrichen).“ Im Protokoll folgt eine ausführliche Darstellung der Ungleichbehandlung der Gemeinden durch die Finanzpolitik des Bundes, des Landes und der Gemeinden. Auf Grund der dargestellten Fehlentwicklungen, die in massiver Weise auch die Gemeinde Titz betreffen, folgt dann der folgende wörtlich zitierte Resolutionstext: 1. Die Gemeinden brauchen dringend eine Gemeindefinanzreform, damit die durch Änderungen der Steuergesetze hervorgerufenen Benachteiligungen des kommunalen Bereiches wieder ausgeglichen werden und für die dort angesiedelten Pflichtaufgaben sowie für freiwillige Selbstverwaltungsausgaben ausreichende Mittel bereitstehen. Gerade die Folgen der positiven Konjunkturentwicklung auf die kommunalen Haushalte haben gezeigt, dass die kommunale Ebene als Hauptträger staatlicher Leistungserfüllung unzureichend an den Staatseinnahmen beteiligt ist. 2. Der kommunale Finanzausgleich ist - dem Bedarf der kontinuierlichen Aufgabenerfüllung angepasst – verlässlicher zu gestalten. Es geht nicht an, dass gemeindliche Konsolidierungen zu Kürzungen der Ausgleichszahlungen des Landes führen. Die Gemeinden können nicht die Sanierung des Landeshaushaltes leisten. Neue oder ausgeweitete Pflichtausgaben verlangen eine bessere Finanzausstattung. 3. Die strukturellen Verschlechterungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz des Jahres 2007 sind zurückzunehmen, da ansonsten die Ausführung der Landesgesetze auf Dauer nicht mehr garantiert werden kann. 4. Die Verpflichtung des Bundes und des Landes, die Finanzierung von Aufwendungen zu übernehmen, die sie veranlasst haben (Konnexitätsprinzip ), muss umfassend eingehalten werden. 5. Der Solidarpakt ist in der ganzen Bundesrepublik nach einheitlichen Kriterien auszurichten und muss auch die Finanzkraft der Gemeinden in den alten Bundesländern berücksichtigen. 6. Innerhalb der kommunalen Ebene haben vor allem die Kreise das Gebot der Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Situation der ihnen angehörigen Gemeinden ernst zu nehmen. Dies gilt in besonderer Weise auch für den Kreis Düren, der in den vergangenen Jahren seine überzogene Ausgabenpolitik durch eine Kreisumlage finanzierte, die zu den höchsten im Land gehört. Die von den kreisangehörigen Gemeinden geforderten Umlagen sind durch eigene Haushaltskonsolidierungen auf das vertretbare Maß zu begrenzen. Jede Maßnahme des Kreises ist der Art und Höhe nach kritisch zu hinterfragen. Für alle Aufgaben sind die bereitgestellten Mittel auf ein Mindestmaß zu reduzieren, wenn dies zur Sicherung der Handlungsfähigkeit in den Städten und Gemeinden angezeigt ist. Den Vertretern der Kreise muss bewusst sein, dass sie Selbstverwaltungsaufgaben subsidiär für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wahrnehmen.“ Im Protokoll heißt es dann weiter: „Ebenso wird beschlossen, dass diese Resolution dem Kreis Düren, allen Kreistagsabgeordneten, allen Landtags- und Bundestagsabgeordneten des Kreises Düren, allen Städten und Gemeinden des Kreises Düren, der Bezirksregierung, dem Innenministerium und der Presse (insbesondere WDR Aachen, Radio Rur, Dürener und Jülicher Zeitung sowie der Kölnischen Rundschau) zugestellt wird. Abgesehen von der Presse wird von allen anderen Adressaten eine schriftliche Stellungnahme verlangt, in welcher sie sich ausführlich zu der Problematik äußern und Lösungsvorschläge aufzeigen sollen. Wenn diese Stellungnahmen ausbleiben, soll in offenen Gesprächen und unter Beteiligung der Medien eine Position eingefordert werden.“ |

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