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Grüne Titz 
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Bild: Logo von B/90 Die Grünen

Ein Besuch mit Hindernissen       03.Januar 2008

Titzer GRÜNE solidarisch mit Besetzung der BUND – Obstwiese im Tagebaugebiet Garzweiler II

Ortsverband und Fraktion der Titzer GRÜNEN unterstützen den Bund für Umwelt und Naturschutz bei seinem Kampf um die Obstwiese am Tagebaurand Garzweiler II.

Am Donnerstagnachmittag, dem 3. Januar 2008, besuchten die beiden Ratsmitglieder und Vertreterinnen des Ortsverbandes die BUND – Aktivisten auf der Obstwiese im Abbaugebiet Garzweiler II. Es war nicht leicht für sie, sich Zugang zum Gelände zu verschaffen. Mit einer Blockade der Zufahrtswege versuchte die RWE Pover gerade, die Besetzung zu behindern oder gar zu beenden. RWE - Werkschützer schnitten die Wege ab, indem sie Sperrgitter errichteten und zusätzlich die Wege zur Obstwiese mit Erdwällen blockierten. Offensichtlich wollten sie die vorwiegend jungen Besetzer der BUND – Jugend im Nahrungs- und Trinkwassernachschub behindern.

Zu Fuß gelangten die Titzer dennoch ans Ziel. Sie hatten Kuchen, Plätzchen, Hefezopf, Tee und Kaffee mitgebracht. Im großen Versammlungszelt   tat diese Stärkung bei der eisigen Kälte gut. Dierk Simons und Friederike Fischermann bedankten sich bei den Aktivisten, die nun schon die zweite Nacht auf der Obstwiese im Zelt Wache hielten. Ruth Dohmen als Vertreterin des Ortsverbandes betonte, wie wichtig die Besetzung als Zeichen des Widerstandes gegen Garzweiler II sei. Als unmittelbar Betroffene – ihr Wohnort, die Siedlung Dackweiler in der Gemeinde Titz soll auch dem Tagebau weichen – wisse sie das Engagement des BUND zu schätzen. Besonders erfreut sei sie, dass viele junge Leute sich an der Aktion beteiligten.

Auf dem Rückweg trafen die Titzer GRÜNEN in der Dunkelheit noch ein Aufnahmeteam der Aktuellen Stunde Düsseldorf. Sie waren verspätet angekommen, da RWE Power die Wege gesperrt hatte und die vom BUND aufgestellten Hinweisschilder zur Obstwiese entfernt hatten.


Nachtrag:

Am 10.01.2008 wurde die Obstwiese auf Veranlassung von RWE durch die Polizei zwangsgeräumt.


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
kündigte weiteren Widerstand an. Es würden auch zukünftig alle rechtsstaatlichen Mittel genutzt, die Totalzerstörung von Natur, Landschaft und Grundwasser durch den Braunkohletagebau und die Zwangsvertreibung zigtausender Menschen zu beenden. Die fortgesetzte Nutzung der Braunkohle sei angesichts fortschreitenden Klimawandels ein „Verbrechen an den betroffenen Menschen und der Umwelt“ und durch nichts zu rechtfertigen.

Ein Großaufgebot der Polizei hatte die 10-tägige Besetzung der Obstwiese durch BUND-Aktivisten am gestrigen Abend beendet. Die Umweltschützer ließen sich einzeln von mehreren Dutzend Einsatzkräften vom Gelände tragen. Unmittelbar nach der Zwangsräumung zerstörten RWE-Bagger die Wiese.

Der BUND bewertet die Aktion trotz des letztendlich negativen Ausgangs als Erfolg. „Auch wenn wir die Braunkohle-Bagger noch nicht aufhalten konnten, bestärkt uns die breite Unterstützung der betroffenen Bevölkerung in unserem Widerstand."

Die Umweltschützer kündigten an, wegen der Abweisung der Klage gegen die Grundabtretung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in kürze Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig einzulegen. Noch liege die schriftliche Urteilsbegründung des OVG allerdings nicht vor.

Trotz der   Zwangsräumung bleibt der BUND weiter Eigentümer des Grundstücks, denn dessen Enteignung ist wegen der anstehenden Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht nicht wirksam. „Dabei wird auch das völlig unzeitgemäße und undemokratische Bundesberggesetz wieder auf dem Prüfstand stehen. Dieses bevorzugt einseitig die privatwirtschaftlichen Interessen der Energiemultis vor dem Allgemeinwohl, hier soll Bergrecht Grundrechte brechen“, sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. Der BUND appellierte deshalb an den Gesetzgeber, diesen „noch vom Preußischen Bergrecht abgeleiteten rechtlichen Anachronismus“ abzuschaffen.

Die parallel betriebene Klage gegen die Zwangsräumung habe sich mit der gestrigen Zerstörung der Obstwiese zwar erledigt, der Rechtsstreit gegen die Enteignung indessen nicht. „Mit der Fortsetzung der Klage gegen die Enteignung hoffen wir, nun durch das Bundesverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des Tagebaus Garzweiler bestätigt zu erhalten,“ gibt sich BUND-Anwalt Dirk Teßmer zuversichtlich. Das BVerwG hatte im Sommer 2006 bereits einmal ein Urteil des OVG Münster zum Tagebau Garzweiler aufgehoben.
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