Bürgermeister und CDU Fraktion lehnen weiter sofortige Umsetzung des Bürgerentscheids Kaiserstraße ab.
Mit Datum vom 25 Januar 2007 hat das Verwaltungsgericht Aachen den Antrag der Gemeinde Titz auf aufschiebende Wirkung abgelehnt. Das Gericht folgte in allen Punkten der rechtlichen Auffassung des Kreises.
Es stellte fest, dass die Anordnung des Kreises auf sofortige Umsetzung des Bürgerentscheids rechtmäßig ist. Dagegen ist das Gericht der Auffassung, dass die von der CDU - Mehrheit und dem Bürgermeister gefassten Ratsbeschlüsse rechtswidrig gefasst wurden.
Die Auffassung des Gerichtes kam für die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN nicht unerwartet. In einer eigenen gutachterlichen juristischen Stellungnahme eines Anwaltsbüros hatte sie die Rechtmäßigkeit der sofortigen Durchführung überprüfen lassen und statt einer Klage auf sofortiger Umsetzung bestanden.
Trotz eindeutiger Begründung des Verwaltungsgerichts und ohne realistische Aussichten auf einen Erfolg der Klage legen der Bürgermeister und CDU Fraktion Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.
Der gemeinsame Antrag von GRÜNEN, SPD und FDP, die Beschwerde und auch die Klage im Hauptverfahren zurückzuziehen, wurde in der eigens einberufenen Sondersitzung abgelehnt. Einer der drei CDU Ratsherren aus Rödingen stimmte allerdings für den Antrag der Oppositionsparteien. |  |
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