Haushalt 2026 – Titz, wir müssen reden

Der Haushaltsentwurf für 2026 weist ein Defizit von 6,2 Millionen Euro aus. Damit erreicht die negative Entwicklung unserer Gemeindefinanzen einen neuen Höhepunkt. Diese Situation betrifft uns alle und stellt die gesamte Bürger*innenschaft vor große Herausforderungen.

Rund die Hälfte der Ausgaben entfällt auf Transferleistungen – vor allem an den Kreis. Diese Kosten sind für uns nicht beeinflussbar.

Die andere Hälfte ergibt sich größtenteils aus Pflichtaufgaben. Nur ein kleiner Teil der Ausgaben kann tatsächlich gesteuert werden. Dennoch ist festzustellen: Auch diese vergleichsweise kleinen, beeinflussbaren Posten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Wiederkehrende Aufgaben

Eine Arbeitsgruppe aus Rat und Verwaltung hat die aktuellen Kostenblöcke durchleuchtet und so gut wie kein Einsparungspotential bei den wiederkehrenden Kosten gefunden.

Allerdings muss man einschränken, dass diese Feststellung unter der Annahme gilt, dass die bewerteten Leistungen in gleicher Güte und Umfang in Zukunft zumindest sinnvoll sind. Möglicherweise wird man selbst hier Abstriche machen und eine Art globale Minderausgabe festlegen müssen.

Zudem wurden in der Vergangenheit Investitionen getätigt, die nun durch Unterhaltung und Abschreibungen dauerhaft zu Buche schlagen. Die Investitionen waren in dem Umfang zum Teil freiwillig, die Kosten, die dadurch verursacht worden sind, sind nun unabweisbar.

Freiwillige Leistungen auf dem Prüfstand

Neben den Pflichtaufgaben gibt es in der kommunalen Selbstverwaltung auch freiwillige Leistungen. Sie machen unsere Gemeinde nicht nur „lebbar“, sondern lebenswert, verursachen aber Kosten, über die es zu reden gilt.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Gebäude, die über einen einfachen Standard hinaus geplant und gebaut wurden, etwa durch Architekt*innenwettbewerbe.
  • Ein Gemeindekindergarten, der über die Umlagen hinaus freiwillig stark bezuschusst wird. [Mehr dazu: Für gleiche Kitaqualität nicht doppelt zahlen]
  • Zuschüsse an Schulen außerhalb des Gemeindegebiets.
  • Mitgliedschaften in interkommunalen Verbänden im Zusammenhang mit den Tagebaufolgen, die neben wichtigen raumordnerischen Aufgaben vor allem touristische Projekte unterstützen.
  • Ein Gebäudemanagement, das über das für die Kernaufgaben notwendige Maß hinausgeht.
  • u.s.w.

Wie einschneidend mögliche Kürzungen wären, zeigt sich daran, welche Diskussionen einzelne Themen in der Vergangenheit ausgelöst haben.

Auch folgende Fragen müssen offen gestellt werden:

Kann das dezentrale aber kleinteilige Unterbringungskonzept für Geflüchtete, das zu einem breiten Konsens, aber auch zu höheren Kosten geführt hat, fortgeführt werden?
Zumal, wenn wir uns fragen müssen ob wir uns weiterhin Zuschüsse für Sporteinrichtungen, Vereine oder das Hallenbad leisten können?
Sollen die Zuschüsse für den Unterhalt von Wirtschaftswegen im Außenbereich beibehalten werden?

Auch die kürzlich beschlossene Anzahl der Ausschüsse sowie die Fraktionszuschüsse sollten noch einmal kritisch hinterfragt werden.

Die „Horrorzahl“ 3000

Viele von Ihnen haben vermutlich bereits von einem möglichen Hebesatz von 3000 Punkten bei der Grundsteuer B gehört (3200 Punkte bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen).

Steuererhöhungen sind oft der erste Reflex. In diesem Fall würde dieser Schritt jedoch zu kurz greifen.

Zum einen würden die zusätzlichen Einnahmen lediglich die Finanzierungskosten decken. Die strukturellen Probleme blieben bestehen.

Zum anderen wäre ein derart hoher Hebesatz eine erhebliche Belastung für viele Bürger*innen. Für manche Menschen könnte Wohnen in Titz dann kaum noch bezahlbar oder sogar unbezahlbar sein.

Auch die Landwirtschaft befindet sich in einem anspruchsvollen Transformationsprozess. Welche Auswirkungen ein Hebesatz von 3200 Punkten hier hätte, ist schwer abzuschätzen.

Fazit

In der kommenden Sitzungsrunde steht die Entscheidung über den Haushalt und die Hebesätze für das laufende Jahr an.

Wir stehen damit am Beginn einer möglichen Konsolidierungsphase im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes. Diese würde die Gemeinde voraussichtlich über viele Jahre begleiten – verbunden mit spürbaren Einschränkungen.

Doch die Gemeinde – das sind nicht nur Bürgermeister und Rat.
Die Gemeinde sind wir alle: Steuerzahler*innen, Leistungsempfänger*innen, Gewerbetreibende, Landwirt*innen, Antragsteller*innen, Schulkinder, Eltern, Ehrenamtler*innen und Engagierte.

Gerade jetzt ist es wichtig, sich an den Haushaltsberatungen zu beteiligen.

Lesen Sie den Haushaltsplan.
Sprechen Sie mit Ihren Nachbar*innen.
Kontaktieren Sie ihre Ratsmitglieder und Ortsvorsteher*innen.
Bringen Sie Ihre Meinung ein.

Was können – und was wollen – wir uns künftig noch leisten?

Wo liegen unsere Prioritäten?

Auf was können und wollen wir verzichten?

In den kommenden Tagen informieren wir Sie hier über unsere Überlegungen zum Haushalt und mögliche Änderungsanträge.

Außerdem möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und laden zu einem Bürger*innendialog ein. Den Termin geben wir in Kürze bekannt. –> Bürger*innensprechstunde am 7. März 2026